Bei Budello anlegen
Haben Sie Ihre Yacht im Hafen angelegt und möchten Sie gerne einkaufen gehen oder Alassio besuchen? Kein Problem!!
Legen Sie an der Mole „Bestoso“ an, die sich im Herzen des sandigen Golfs der Stadt Alassio befindet.
Die Einfahrten stehen im Endbereich der Mole an den Außenseiten.
Besuchen Sie Alassio! Wir freuen uns auf Sie!
Die Vorschriften
Für die Verwendung von Ein- und Ausschiffungsvorbereitungen
Die folgenden Boote können die Ein- und Ausstiegsstellen nutzen:
A. Passagier- und Arbeitsverkehrsboote mit maximal 30 Meter Länge
B. Sportsboote mit maximal 12 Meter Länge mit einem Freibord von maximal 30 bis 100 cm Länge. Die Laufplanken sind durch Seile mit einem mechanischen Gerät verbunden, mit dem diese in Richtung Meer abgesenkt werden können, um die Anlegevorgänge zu ermöglichen oder sie auf die Höhe des Stegs zu heben.
Die Boote, die den Anlaufhafen nutzen möchten, können die folgenden Vorkehrungen treffen: 2 Anlegestellen; die Festmacherleine, die mit einer besonderen Kette („trappa“ oder „pendino“ genannt) aus der gelben Boje geborgen werden kann, bestehend aus einem einzigen 40-Meter-langen Kabel, das die beiden Anlegestellen verbindet.
Der Anwender muss sich an beiden Enden des Kabels warpen [in Richtung Landes und Wassers], um den Liegeplatz an die Größe seines Bootes anzupassen. Er kann sich dann mithilfe eines Bootshakens der Laufplanke nähern.
Beschreibung der Startkorridore
Boote, die wie im vorherigen Absatz beschriebenen, Ein- und Ausschiffungsstellen verwenden möchten, müssen durch die entsprechenden Startkorridore durchfahren.
Die Startkorridore befinden sich östlich und westlich des Stegs und sind wie der Badebereich, die durch die Bojen eingegrenzt wird, 100 Meter lang und 20 Meter breit. Sie haben ähnliche Abmessungen, verlaufen parallel und werden durch orangenfarbene Einlassbojen mit einer weißen Flagge und einem schwimmenden Seil, mit weiteren orangenfarbenen Bojen im Meer signalisiert.
VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN
Die Vorbereitungen für die Ein- und Ausschiffung werden von “MARINA DI ALASSIO SPA” verwaltet.
Ein- und Ausschiffungsvorbereitungen werden nach Ansicht von Marina di Alassio nicht freigegeben, wenn folgende schlechte Meereswetterbedingungen herrschen:
– Wellen, die höher als ein Meter sind
– Wind, der über dem Durchschnitt von 15 bis 20 Knoten liegt
Die Boote dürfen je nach Wetterbedingungen nur die Ein- und Ausschiffungsvorbereitung auf der Leeseite verwenden.
VERHALTENSREGELN INNERHALB DER STARTKORRIDORE
[Verordnung, die mit der zuständigen Badesicherheitsverordnung der Seeschifffahrtsbehörde koordiniert wird]
1] Die Anwendung der einzelnen Startkorridore ist gemäß den Absätzen A und B dieser Verordnung zulässig.
2] Die Boote müssen sich vorsichtig in Verdrängungslage und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 3 Knoten entlang der Korridore bewegen.
3] Die Boote, die den Korridor benutzen, dürfen die Festmacherleine nur so lange verwenden, wie das Be- und Entladen von Passagieren dauert.
4] Die Boote, die den Korridor benutzen, müssen sich darauf beschränken, nur entlang des Korridors zu fahren, um Zugang zu den Liegeplätzen zu erhalten oder zu verlassen, und dürfen ihn nicht länger, als die Transitzeit dauert, besetzen. Ankern, Stationieren und Segeln ist nicht erlaubt.
5] Jedes Boot kann nur dann auf den einzelnen Korridor zugreifen, wenn es sich vollständig von anderen Booten fernhält; die Ein- und Ausschiffungsvorgänge zur Vorbereitung der einzelnen Ausschiffung können jeweils nur von einem Boot durchgeführt werden.
6] Bei den Startkorridoren sind Baden, Sport- und professionelles Angeln sowie Unterwasseraktivitäten verboten.
VERHALTENSREGELN WÄHREND DER EIN- UND AUSSCHIFFUNG
1] Die Boote müssen die Ein- und Ausschiffung nach Vorschriften ausführen und dabei die Ausrichtung des Buges zur Küste beibehalten. Wenn es die Abmessungen des Bootes innerhalb des Korridors ermöglichen, die Ausrichtung des Buges zum offenen Meer umzukehren, darf dieses Manöver nur dann durchgeführt werden, wenn die äußerste Seite des Stegs um nicht mehr als 15 Meter überschritten wurde.